Ich habe eine Frage zum Kaufrecht im BGB.
Gern. Worum geht es genau: Mangel, Rücktritt, Fristsetzung oder Gewährleistung?
Ich habe online ein gebrauchtes Fahrrad gekauft. Nach zwei Tagen ist die Gangschaltung kaputtgegangen.
Dann könnte ein Sachmangel nach § 434 BGB relevant sein. Entscheidend ist, ob der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
PDF
Kaufvertrag_Fahrrad.pdf
hochgeladene Datei · 184 KB
Im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“. Schließt das alles aus?
Nicht zwingend. Ein Gewährleistungsausschluss kann wirksam sein, aber nicht bei Arglist oder einer vereinbarten Beschaffenheit.
Der Verkäufer schrieb vorher, die Schaltung sei „komplett überholt“.
Das kann als Beschaffenheitsangabe wichtig sein. Dann passt der Zustand möglicherweise nicht zur vereinbarten Beschaffenheit.
Muss ich sofort zurücktreten?
Meist ist zuerst Nacherfüllung zu verlangen, also Reparatur oder Ersatz. Ein Rücktritt kommt regelmäßig erst nach Fristsetzung in Betracht.
Welche Frist wäre sinnvoll?
Eine angemessene Frist kann je nach Fall etwa 10 bis 14 Tage betragen. Formuliere klar, was du verlangst.
Kannst du eine kurze Nachricht vorbereiten?
Ja. Ich würde sachlich auf den Defekt, die vorherige Aussage zur Schaltung und dein Verlangen nach Nacherfüllung Bezug nehmen.